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Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Immobilien in der Türkei

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie in der Türkei innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf Ihrer Immobilie zu verkaufen, können Sie in der Türkei Kapitalertragssteuer zahlen, wenn Sie mit dieser Immobilie Gewinn erzielt haben.

Wenn Sie Ihre Immobilie über 5 Jahre gekauft und Ihren Namen in der Eigentumsurkunde über einen Zeitraum von 5 Jahren beibehalten haben, sind Sie steuerfrei.

Wenn Sie jedoch im Immobilienhandel tätig sind (dh, Sie kaufen und verkaufen weiterhin Immobilien in der Türkei, jedes Jahr mindestens 1 Immobilie, und Sie haben dies mindestens 2 aufeinanderfolgende Jahre getan, bedeutet dies, dass Sie laut Gesetz Immobilienhändler sind, obwohl Sie waren kein gesetzlich registrierter Immobilienhändler beim Finanzamt in der Türkei.) Es gilt die Kapitalertragssteuer.


Die erforderliche Kapitalertragssteuer wird als Prozentsatz des Gewinns berechnet, den Sie mit der Immobilie erzielt haben.
Mit anderen Worten, die Differenz zwischen der in Ihrer Eigentumsurkunde angegebenen Zahl, als Sie die Immobilie gebracht haben, und dem (vereinbarten) Verkaufspreis, der nach Abschluss des Verkaufs beim Grundbuchamt angegeben wird.

Wir empfehlen daher, Ihnen beim Kauf Ihrer Immobilie den richtigen Betrag anzugeben, auch wenn es möglich ist, gemäß den Bewertungen des lokalen Landes weniger Betrag anzugeben.

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2025